Seit dem 1. Oktober 2004 werden europaweit einheitliche gesetzliche Regelung für den Betreib von Gasanlage in Wohnwagen und Reisemobilen vorgeschrieben. Diese Regelung fordert, dass an jedem Kraftfahrzeug mit einer Gasanlage eine Gasprüfung nach G 607 durch einen Sachverständigen alle zwei Jahre erfolgen muss.
Flüssiggasanlagen müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme und nach jedem Austausch eines Gerätes oder einer Reparatur durch einen Fachkundigen überprüft werden. Wird etwas an der bestehenden Gasanlage in Ihrem Fahrzeug geändert, muss dies überprüft werden. Bei der ersten Prüfung bekommen Sie ein Prüfbuch (meist gelb), welches Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Die Prüfung umfasst eine Dichtigkeitsprüfung, die Überprüfung der Gasleitungen und aller Geräte und technischen Bauteile, die zu der Gasanlage gehören. Außerdem werden die Bauteile mit einer Austauschpflicht von 10 Jahren (Gasregler, Gasschläuche, Absprerrventile usw.) und die mitgeführten Gasflaschen geprüft.