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Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung.

Die Pflicht zur Sicherheitsprüfung besteht für folgende Fahrzeuge:

  • Kraftfahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen immer!
  • Lastkraftwagen (Lkw), Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SfA), Zugmaschinen (ZM), Sonstige Kraftfahrzeuge (SoKfz), Wohnmobil als Selbstfahrervermietfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) von mehr als 7,5 t
  • Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht (ZGG) > 10 t
    Diese Fahrzeuge müssen dabei außerdem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 40 km/h aufweisen

Folgende Fahrzeugbaugruppen werden dabei einer Prüfung unterzogen:

  • Sicht-,
  • Wirkungs-
  • Funktionsprüfung

von

  • Fahrgestell
  • Fahrwerk
  • Rahmen
  • Verbindungseinrichtung
  • Lenkanlage
  • Reifen
  • Räder
  • Bremsanlagen

Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.