Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung.
Die Pflicht zur Sicherheitsprüfung besteht für folgende Fahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen immer!
- Lastkraftwagen (Lkw), Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SfA), Zugmaschinen (ZM), Sonstige Kraftfahrzeuge (SoKfz), Wohnmobil als Selbstfahrervermietfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZGG) von mehr als 7,5 t
- Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht (ZGG) > 10 t
Diese Fahrzeuge müssen dabei außerdem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 40 km/h aufweisen
Folgende Fahrzeugbaugruppen werden dabei einer Prüfung unterzogen:
- Sicht-,
- Wirkungs-
- Funktionsprüfung
von
- Fahrgestell
- Fahrwerk
- Rahmen
- Verbindungseinrichtung
- Lenkanlage
- Reifen
- Räder
- Bremsanlagen
Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.