Abgasprüfung
Die „Untersuchung der Abgase“ UMA (Untersuchung des Motormanagement– und Abgasreinigungssystems) ist seit dem 1. Januar 2010 in die Hauptuntersuchung (HU) integriert. In diesem Zuge entfiel die Anbringung einer AU-Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen. Die Untersuchung der Abgase darf wie bisher von den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie der GTÜ, technischen Prüfstellen, wie dem TÜV oder die Dekra, oder einer anerkannten AU-Werkstatt durchgeführt werden. Die Untersuchung darf maximal zwei Monate vor der Vorführung zur HU durchgeführt und dokumentiert sein.