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Als Alternative zu Benzin- und Diesel-Kraftstoffen sind Autogas und Erdgas heutzutage eine Möglichkeit Betriebskosten des Fahrzeugs einzusparen.

Autogas, oder auch kurz LPG (aus dem Englischen Liquefied Petroleum Gas), ist zum Einsatz in Verbrennungsmotoren vorgesehenes Flüssiggas. Es ist ein variables Gemisch das hauptsächlich aus Butan und Propan zusammensetzt.

Es unterscheidet sich von verdichtetem Erdgas (CNG, aus dem Englischen Compressed Natural Gas) und Flüssigerdgas (LNG, aus dem Englischen Liquefied Natural Gas), die ebenfalls als Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren verwendet werden.

Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP) durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.

Prüfpunkte der GWP sind:

  • Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage
  • Zustands der Gasanlage
  • Befestigung und des Einbaus der Einzelkomponenten
  • Dichtheit der Gasanlage

Folgende Papiere sind zur GWP mitzubringen:

  • Genehmigung der Gasanlage nach ECE-R115 (wenn vorhanden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein