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Als Vertragspartner der GTÜ untersuchen wir auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis, Mietwagen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Die Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft. Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung werden von uns, genauso wie vom TÜV oder der Dekra, durchgeführt. Diese Fahrzeuge müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und zur Untersuchung nach BOKraft.

BOKraft – Untersuchung