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Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (rote Plakette), Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge: Diese dürfen bei entsprechender Luftbelastung die Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 – 4 (gelbe und grüne Plakette) dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der ausgeschilderten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Welche Umweltplakette Ihr Fahrzeug erhält finden Sie hier heraus:

GTÜ – Schadstoffplakette / Umweltplakette

Infos zur Schadstoffplakette Download

GTÜ Prüfingenieur klebt HU Plakette