Bei technischen Änderungen an Fahrzeugen in Form von Fahrzeugum- und -anbauten für die ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt, muss ggf. ein Prüfingenieur tätig werden und eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durchführen. Gültige Prüfzeugnisse für eine Änderungsabnahme gem. §19(3) StVZO sind beispielsweise Teilegutachten.
Zu diesen Änderungen gehören beispielsweise die Umrüstung ihres Fahrzeugs auf Sonderräder oder Reifen und Veränderungen des Fahrwerks durch etwa eine Tieferlegung. Bringen Sie bitte das gültige Prüfzeugnis für die Änderungsabnahme mit. Bei Mehrfachänderungen, beispielsweise einer Tieferlegung in Verbindung mit Sonderrädern, müssen die jeweiligen Prüfzeugnisse für die Änderungsabnahme gemeinsam vorliegen.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: Kein Problem! Die GTÜ-Zentrale in Stuttgart hat Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen nahezu alle Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Bitte beachten Sie, dass dabei jedoch Zusatzkosten entstehen!
Zudem kann die GTÜ-Zentrale in Stuttgart im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten zwecks Änderungsabnahme des Kundenfahrzeuges besorgen, wobei dabei jedoch auch Zusatzkosten entstehen!
Hier können Sie die GTÜ-Zentrale in Stuttgart kontaktieren!