Folgende Papiere sind zur HU mitzubringen:
Zulassungsbescheinigung Teil 1/ Fahrzeugschein
ggf. Prüfzeugnisse oder Nachweise von technischen Änderungen
Wie kann das Ergebnis der Hauptuntersuchung ausfallen?
Die während der regelmäßigen Überprüfung von Fahrzeugen festgestellten Mängel werden in einer der folgenden Gruppen eingestuft (Richtlinie 2014/45/EU):
Ohne erkennbare Mängel
Das Fahrzeug weist keine erkennbaren Mängel im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO auf. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
Hinweise
Im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) gelten Hinweise (HW) nicht als Mängel. Durch Hinweise wird der Fahrzeughalter auf mögliche künftige Mängel aufmerksam gemacht, sodass auf diese künftig ein besonderes Augenmerk geworfen werden kann. Die Prüfplakette wird zugeteilt.
Geringe Mängel
Geringe Mängel (GM) ohne bedeutende Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit oder auf die Umwelt sowie andere Unregelmäßigkeiten. Die Prüfplakette wird in der Regel zugeteilt.
Erhebliche Mängel
Erhebliche Mängel (EM), die die Fahrzeugsicherheit oder die Umwelt beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, oder andere bedeutende Unregelmäßigkeiten. Die Prüfplakette wird in diesem Fall nicht zugeteilt.
Gefährliche Mängel
Gefährliche Mängel, die die Fahrzeugsicherheit deutlich beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten, oder andere gefährliche Unregelmäßigkeiten. Die Prüfplakette wird in diesem Fall nicht zugeteilt. Das Fahrzeug muss unmittelbar Instandgesetz werden.
Verkehrsunsicher
Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und es rechtfertigen, dass die Zulassungsbehörde die Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagt. Die Prüfplakette wird vom Kennzeichen entfernt und die Zulassungsbehörde wird informiert.